Entlassung

Jetzt geht es nach Hause

Sobald eine Krankenhausbehandlung nach ärztlicher Meinung nicht mehr notwendig ist, werden Sie entlassen.

Die Aufenthaltsbestätigung erhalten Sie auf der Station vom Pflegepersonal.

Falls nicht ohnehin die Krankenkasse die angelaufenen Kosten zur Gänze übernimmt, bitten wir Sie um Bezahlung der noch offenen Gebühren. Alle Rechnungen können auch in der Verwaltung/Sekretariat/Kassa mittels Bankomat bezahlt werden.

Empfangene Wäschestücke, Krankenkleidung, Besteck und sonstige Materialien, die Ihnen während Ihres Aufenthaltes zur Verfügung gestellt wurden, bitten wir Sie vor der Entlassung dem Pflegepersonal zurückzugeben.

Pflege- und Entlassungsberatung

Ziel der Pflege- und Entlassungsberatung ist es, Patient*innen und ihre Familien und Angehörigen vor und während der Entlassung professionell und sensibel zu begleiten und zu beraten.

Damit die individuelle Situation der Patient*innen gut eingeschätzt werden kann, beginnt die Pflegeberatung bereits am Tag der Aufnahme. Das Team bespricht mit den behandelnden Ärzt*innen im Krankenhaus, dem Pflegepersonal, aber selbstverständlich auch mit den Angehörigen und den Patient*innen selbst den jeweiligen Versorgungsbedarf und die Rahmenbedingungen zuhause. So kann ein optimaler Übergang vom stationären Aufenthalt in die häusliche Pflege bzw. nachbetreuuende Einrichtung erfolgen.

Das fachkompetente Team der Pflege- Entlassungsberatung bietet Beratung und Information hinsichtlich:

  • Pflege zuhause, Pflegepläne
  • Besorgung von Pflegeartikel und Heilbehelfen
  • Pflegeeinrichtungen, mobile Dienste, Kurz- und Langzeitpflege
  • finanzielle Hilfen

Pflege und Weiterversorgung zuhause

Alle weiterführenden Dienste, die zur Pflege und Betreuung nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich sind, sind durch Sie selbst bzw. durch Ihre Angehörigen/Bezugspersonen zu organisieren. Welche Dienste für Sie in Frage kommen richtet sich nach Ihrem jeweiligen Pflegeaufwand. Sprechen Sie darüber mit der zuständigen diplomierten Pflegefachkraft auf der Station.

Organisieren Sie die weiterführenden Dienste möglichst früh, da auch diese eine Vorlaufzeit zur Planung der Ressourcen benötigen.

Wenn Sie Hilfestellung oder Beratung in Bezug auf die Planung der Weiterversorgung benötigen, bitten Sie auf der Station um das Team der Pflege- und Entlassungsberatung.

Weitere Informationen und Links zu Unterstützungsangeboten:

Dabei handelt es sich um Zustelldienste, welche die Mittagsmahlzeit je nach Bedarf ins Haus liefert. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde, welche Anbieter es für Essen auf Rädern in Ihrer Region gibt. Es besteht auch die Möglichkeit gefrorenes Essen zu beziehen, welches selbständig aufgewärmt werden muss. Nähere Informationen finden Sie hier: Essen Zuhause.

Diese gibt es in Form von Uhren, Halsketten oder Telefonen und damit können Sie in Notsituationen Hilfe rufen. Diese werden durch Trägerorganisationen wie z.B. Rotes Kreuz, Hilfswerk, Caritas, Sameriterbund oder Volkshilfe angeboten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an einen Anbieter Ihrer Wahl und lassen Sie sich beraten.

Sie benötigen Unterstützung im Haushalt, bei der Körperpflege oder bei medizinischen Tätigkeiten wie die Vorbereitung der Medikamente oder einem Verbandwechsel, dann wenden Sie sich an den zuständigen Träger der mobilen Dienste. Weiterführende Informationen sowie die Bezirkskarte der Trägerorganisationen finden Sie hier: www.gesundheit.steiermark.at

Bei höheren Betreuungs- und Pflegeaufwand können sogenannte Personenbetreuer in Anspruch genommen werden. Diese werden durch 24h Betreuungsagenturen vermittelt. Nähere Informationen finden Sie hier: www.sozialministerium.at

Beim betreuten Wohnen leben Menschen selbständig in einer altersgerechten Wohnung und können ein Betreuungs- und Aktivitätsangebot im Haus nützen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Tätigkeiten, wie die Organisation von Arztterminen oder gemeinsames Kochen in einer Gruppe. Die Betreuungspersonen sind zu festgelegten Zeiten anwesend (nicht durchgehend). Zusätzliche Dienste, wie mobile Dienste oder Notrufsysteme müssen separat zugekauft werden. Bei der zuständigen Gemeinde können Sie sich über betreute Wohnungen erkundigen. Weitere Informationen finden Sie hier: www.oesterreich.gv.at

Ist eine Versorgung zu Hause nicht möglich, können Sie sich vorübergehend oder auch langfristig für einen Umzug in ein Pflegeheim entscheiden. Nähere Informationen finden Sie hier.

Übersicht über Pflegeheime in der Steiermark:

  • Benötigen Sie Heil- oder Hilfsmittel, welche nicht über die Station verordnet werden, so wenden Sie sich an Ihren Hausarzt.
  • Pflegebetten sind zum Teil bei Gemeinden, Vereinen, Pflegeheimen auszuleihen oder bei speziellen Firmen für Pflegebedarf wie z.B. Firma Lorenz oder Firma Nestelberger zu beziehen
  • Antidekubitusmatratzen können Sie über spezielle Firmen für Pflegebedarf wie z.B. Firma Lorenz, Firma Nestelberger oder Firma Arjo beziehen.

Sie können einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer pensionsauszahlenden Versicherung stellen, wenn Sie länger als 6 Monate und für zumindest 65 Stunden im Monat Unterstützung durch eine andere Person brauchen. Nähere Informationen finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums.

Antragsformulare:

Diese Einrichtung ist bei jeder Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat Graz angesiedelt. Hier erhalten Sie Informationen zum Thema Pflege und Betreuung und können kostenlos eine Beratung in Anspruch nehmen: Pflegedrehscheibe

Verlassen des Krankenhauses mit Revers

Sie dürfen das Krankenhaus auch auf eigenen Wunsch verlassen. Geschieht dies gegen den Rat des medizinischen Personals, müssen Sie einen Revers (Dokument zur Entlassung auf Wunsch des Patienten gegen den ärztlichen Rat) unterschreiben. Damit übernehmen Sie die Verantwortung für alle gesundheitlichen Schäden, die daraus für Sie entstehen könnten.

Bei groben Verstößen gegen die Krankenhausordnung kann eine Zwangsentlassung erfolgen.

Heimtransport

Bei medizinischer Notwendigkeit werden Heimtransporte von den jeweiligen Stationen veranlasst. In allen anderen Fällen werden Sie ersucht, den Heimtransport selbst und auf eigene Kosten zu organisieren. Am Tag Ihrer Entlassung können Sie mit einem PKW im Krankenhausgelände abgeholt werden. Bis zu einer Dauer von 15 Minuten fallen dafür keine Parkgebühren an!

Nachfolge- und Kontrolluntersuchungen

Die Beobachtung Ihres Gesundungsverlaufes nach Ihrer Entlassung ist sehr wichtig! Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt werden Sie in der Regel von Ihrem/Ihrer Hausärzt*in weiter betreut. Er erhält auch, wenn Sie ihn/sie bei der Aufnahme als zuständige*n Hausärzt*in bekannt gegeben haben, eine Kopie des Arztbriefes. Es kann aber notwendig sein, dass Sie zu bestimmten Untersuchungen ambulant ins Krankenhaus kommen müssen. In diesem Fall erhalten Sie bei Ihrer Entlassung ein Informationsblatt, auf dem die Art der Untersuchung sowie Ort und Zeitpunkt eingetragen sind.

Bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr! Sollten Sie aus irgendeinem Grund verhindert sein, teilen Sie dies Ihrer Station rechtzeitig mit.

Bitte beachten Sie, dass Sie nach Ihrer Entlassung noch ruhe- und erholungsbedürftig sind. Falls erneut Beschwerden auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.