Herzlich Willkommen im LKH Oststeiermark!

Wir freuen uns, Sie in unserem Team begrüßen zu können.

Um Ihnen den Einstieg so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen gefasst. Sollten sich noch weitere Fragen ergeben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

Wir bieten Ihnen eine krisensichere und verantwortungsvolle Tätigkeit beim größten Arbeitgeber im Gesundheitswesen in der Steiermark und ein vielseitiges Angebot an Fort- und Weiterbildungen.

 

In den Wochen vor Ihrem ersten Arbeitstag bereiten wir alles für Ihre Einstellung vor. Sie werden diesbezüglich von Ihrer zuständigen Personalreferentin kontaktiert, welche Ihnen alle notwendigen Unterlagen zukommen lässt und um Übermittlung diverser Dokumente Ihrerseits bittet.

Natürlich ist es auch jederzeit möglich etwaige Fragen telefonisch, per E-Mail oder nach Vereinbarung auch persönlich zu klären. Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse Ihrer Personalreferentin finden Sie auf Ihrer Einstellungsverfügung.

Sie erhalten vorab eine Einstellungsverfügung, diese ist ein rechtlich verbindlicher Vorvertrag. Der eigentliche Dienstvertrag wird nach Vorlage sämtlicher notwendiger Dokumente (z.B. Vordienstzeiten) ausgestellt. Im Rahmen Ihrer Pflichtangelobung wird Ihnen der Dienstvertrag inkl. Vordienstzeiten-Ermittlungsblatt und KAGes-Kodex ausgehändigt. Die Durchschrift des Dienstvertrages inkl. Vordienstzeiten-Ermittlungsblatt und die Niederschrift über die Angelobung werden in Ihrem Personalakt archiviert.

Ihren Mitarbeiter*innenausweis erhalten Sie bei Dienstantritt von Ihrer Personalreferentin.

Dafür benötigen wir ein Portraitfoto von Ihnen (in Passbildgröße, max. 800kB, JPEG-Format), welches Sie Ihrer Personalreferentin bitte mindestens 3 Werktage vor Dienstantritt per E-Mail übermitteln. Sollte eine Übermittlung des Fotos nicht möglich sein, ist mindestens eine Woche vor Dienstantritt ein Termin mit Ihrer Personalreferentin zu vereinbaren, damit diese Sie fotografieren und Ihren MitarbeiterInnenausweis rechtzeitig fertigstellen kann.

 

Funktionen des Mitarbeiter*innenausweises:

  • Zeiterfassungsinstrument, sofern vorgesehen
  • Elektronische Zutrittskontrolle für Eingangsbereiche, Parkgarage bzw. Parkplatz, Schlüsselersatz
  • Legitimation für Personalwäsche, sofern vorgesehen

 

Wichtig: Der Mitarbeiter*innenausweis ist am LKH-Gelände zur Legitimation immer sichtbar mitzuführen.

Mit Ihrer Einstellungsverfügung erhalten Sie auch das Formular „Immunitätsnachweis“.

Dieses Formular lassen Sie bitte von Ihrem Arzt ausfüllen und retournieren dieses mit einer Kopie des Impfpasses bis spätestens 14 Tage vor Dienstantritt an Ihre zuständige Personalreferentin.

 

Wichtig: Wir möchten darauf hinweisen, dass ohne Impf- oder Immunitätsnachweis keine Einstellung möglich ist. Daher ersuchen wir Sie, dies verlässlich zu erledigen!

Ihre Personalreferentin wird mit Ihnen einen Termin bei der Betriebsärztin vereinbaren. Für diese Untersuchung wird der Impfpass (im Original) und der diesem Schreiben beiliegende Anamnesebogen benötigt. Bitte bringen Sie den von Ihnen ausgefüllten Anamnesebogen und Ihren Impfpass zur Untersuchung mit.

Sie haben auch das Mitarbeiterdatenblatt und das Merkblatt für Neu- und Wiedereinstellungen erhalten. Die am Merkblatt gekennzeichneten Unterlagen und das vollständig ausgefüllte Mitarbeiterdatenblatt bitten wir Sie Ihrer Personalreferentin zu übermitteln.

Standort Feldbach
Raum Personalwäsche: Untergeschoss Nr.: 1.003.02.
Kontakt: Frau Gringl, Telefonnummer +43 (3152) 899-3959, Mo – Fr von 08.00 bis 13.00 Uhr

Standort Fürstenfeld
Raum Personalwäsche: Untergeschoss Nr.: U1 102B.
Kontakt: Herr Heschl, Telefonnummer +43 (3382) 506-2350, Mo – Fr von 08.00 bis 13.00 Uhr

 

Die Entnahme und Rückgabe der Personalwäsche ist jederzeit möglich!

Sollten Sie einen Parkplatz benötigen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Personalreferentin in Verbindung. Von ihr erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit bzw. jener von Gesundheitsberufen darf erst nach Eintragung in die Ärzteliste bzw. in das Gesundheitsberuferegister* erfolgen! Bitte berücksichtigen Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen durch die Österreichische Ärztekammer bzw. die Eintragung ins Register auch Zeit in Anspruch nimmt.

 

*für MTD bis 31.03.2021 ausgesetzt

Bitte reichen Sie ausständige Dokumente bzw. Bestätigungen so rasch wie möglich nach. Etwaige anrechenbare Vordienstzeiten müssen Sie durch Dienstzeugnisse oder eine Arbeitszeit-bestätigung inkl. Angabe des Beschäftigungsausmaßes und des Dienstzweiges belegen.

 

Wichtig: Erst nach Vorliegen dieser Unterlagen kann Ihr Dienstvertrag erstellt werden! Werden einstufungsrelevante Dienstzeugnisse nicht rechtzeitig (innerhalb des Probemonats) vorlegt, ist die Berücksichtigung dieser Vordienstzeiten erst mit dem nächstfolgenden Monatsersten möglich.

Änderungen persönlicher Daten

Alle Änderungen persönlicher Daten (z.B. Adressänderungen, Namensänderungen) sind Ihrer zuständigen Personalreferentin umgehend bekannt zu geben.

Sozialversicherungsträger

Für neue MitarbeiterInnen gibt es folgende Versicherungsträger:

1. Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter (BVAEB)

2. Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) für Zivildiener, Lehrlinge, begünstigt behinderte MitarbeiterInnen, FerialarbeiterInnen sowie freie DienstnehmerInnen und PharmazeutInnen.

Kontakt

Mag. Barbara Kerkletz
Leiterin Personaladministration 

Telefon: +43 (3152) 899-3130
Mail: personaladministration.fef@kages.at